Befundordner für dein Kind anlegen

Arztbriefe, Befunde, Bescheide: Bei einem chronisch kranken Kind kommt schnell ein Stapel zusammen. Ein gut sortierter Ordner spart Zeit bei jedem neuen Arzt, bei der Begutachtung für den Pflegegrad und im Notfall.

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Inhaltsverzeichnis und Kontaktliste zum Ausdrucken, kostenlos, ohne Anmeldung.

Was in den Ordner gehört

Diese Reihenfolge ist mein Vorschlag. Der Medizinische Dienst bittet bei der Begutachtung für den Pflegegrad um genau solche Unterlagen: ärztliche Unterlagen, die derzeitigen Medikamente, Pflegetagebücher und Bescheide anderer Stellen, bei Kindern zum Beispiel auch den Anfallskalender (Begutachtungs-Richtlinien 2026).

So bleibt er ordentlich

Fehlende Unterlagen anfordern

Du hast das Recht, die Patientenakte deines Kindes einzusehen und Kopien zu bekommen. Seit Februar 2026 steht im Gesetz: „Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.“ (§ 630g BGB). Praxen bewahren die Akte zehn Jahre nach Ende der Behandlung auf (§ 630f BGB), Röntgenaufnahmen von Minderjährigen bis zum 28. Geburtstag (§ 85 StrlSchG). Einen Musterbrief für die Anfrage hat die Verbraucherzentrale.

Und die elektronische Patientenakte?

Jedes gesetzlich versicherte Kind hat eine ePA. Bis zum 15. Geburtstag entscheiden die Eltern darüber (Bundesgesundheitsministerium). Praxen und Kliniken legen dort Arztbriefe und Entlassbriefe aus der aktuellen Behandlung ab. Ältere Unterlagen, Therapieberichte, Bescheide und eigene Aufzeichnungen gehören weiter in deinen eigenen Ordner, ebenso Impfpass und U-Heft.

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Dieser Ratgeber hilft beim Ordnen und Vorbereiten. Er ist keine medizinische oder rechtliche Beratung. Stand: November 2026.