Ein Blatt, auf dem steht, was Erzieherinnen, Lehrer und Vertretungen über dein Kind wissen müssen: wie es sich verständigt, was ihm hilft und was im Notfall zu tun ist. Einmal ausgefüllt, hilft es bei jedem Wechsel und jeder neuen Betreuung.
Zwei Seiten zum Ausfüllen, kostenlos, ohne Anmeldung.
Für Medikamente reicht der Steckbrief allein nicht. Für Kitas empfiehlt die gesetzliche Unfallversicherung eine schriftliche Vereinbarung mit Unterschrift der Eltern und nur ärztlich verordnete Medikamente. Die Verordnung nennt unter anderem das Medikament, die genaue Dosis, Uhrzeit und Form der Gabe, Lagerung, mögliche Nebenwirkungen und was im Notfall zu tun ist (DGUV Information 202-092). Bei einem Notfallmedikament gehört dazu eine für Laien verständliche Beschreibung, woran man den Notfall erkennt.
An Schulen in Baden-Württemberg braucht die Schule dafür einen schriftlichen Auftrag der Eltern und eine Anweisung des Arztes; die Schulleitung legt fest, wer die Medikamente gibt (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 4. Februar 2013). In anderen Bundesländern gelten eigene Regeln. Ein Formular für die Vereinbarung gibt meist die Kita oder die Schule.
Wer in Kita oder Schule hilft, ist dabei gesetzlich unfallversichert.
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Dieser Ratgeber hilft beim Ordnen und Vorbereiten. Er ist keine medizinische oder rechtliche Beratung. Stand: November 2026.