Pflegegrad fürs Kind: Unterlagen für die Begutachtung
Wenn du für dein Kind einen Pflegegrad beantragst, kommt eine Gutachterin oder
ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu euch nach Hause. Mit den richtigen Unterlagen und
ein paar Notizen bist du gut vorbereitet.
Checkliste und Notizblatt zum Ausdrucken, kostenlos, ohne Anmeldung.
Wie Kinder begutachtet werden
Immer zu Hause: Kinder bis 14 Jahre werden immer bei einem Hausbesuch begutachtet, ebenso jede erste Begutachtung (Medizinischer Dienst).
Vergleich mit gleichaltrigen Kindern: Bewertet wird, wie weit die Selbständigkeit deines Kindes von der eines gesund entwickelten Kindes im selben Alter abweicht (§ 15 SGB XI).
Sechs Bereiche: Mobilität, Verständigung und Verstehen, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Alltag und soziale Kontakte.
Unter 18 Monaten gelten besondere Regeln: Begutachtet werden nur einzelne Bereiche, und das Kind wird einen Pflegegrad höher eingestuft.
Neue Richtlinien: Seit 1. Oktober 2026 gelten neue Begutachtungs-Richtlinien, die vor allem die Begutachtung von Kindern ändern (Meldung des Medizinischen Dienstes). Ratgeber von vor Oktober 2026 können veraltet sein.
Diese Unterlagen bereitlegen
Der Medizinische Dienst bittet, soweit vorhanden, um:
ärztliche Unterlagen: Arztbriefe, Entlassberichte aus der Klinik, Berichte von Fachärzten und SPZ
die derzeitigen Medikamente, am besten den Medikationsplan
Berichte von Diensten, die dein Kind betreuen, zum Beispiel Pflegedienst oder Frühförderung
Pflegetagebuch und eigene Aufzeichnungen, bei Kindern zum Beispiel einen Anfallskalender
Gutachten und Bescheide anderer Stellen, zum Beispiel einen Entwicklungsbericht für die Reha
Was du selbst machst: Begleitung zu Ärzten und Therapien, Übungen aus Logopädie oder Physiotherapie, Blutzucker messen, Hilfsmittel anlegen. Auch das zählt bei Kindern.
Die Nächte: wie oft du nachts aufstehst und warum.
Ein schlechter Tag: Beschreibe nicht nur den guten Tag, an dem die Gutachterin kommt.
Beistand: Du darfst eine Person deines Vertrauens dazuholen.
Nach der Begutachtung
Frist: Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden. Ist sie zu spät und liegt es an ihr, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche (§ 18c SGB XI).
Gutachten: Es kommt zusammen mit dem Bescheid, außer du widersprichst der Zusendung.
Widerspruch: Er ist innerhalb eines Monats möglich, nachdem der Bescheid bekannt gegeben wurde (§ 84 SGG). Ein Brief per Post gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 SGB X). Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids nennt die Frist.
Kostenlose Hilfe
Pflegeberatung durch die Pflegekasse, auf Wunsch auch bei euch zu Hause (§ 7a SGB XI).
Pflegestützpunkte: In Baden-Württemberg gibt es in jedem Stadt- und Landkreis einen (bw-pflegestuetzpunkt.de).
EUTB, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: „Die Beratung ist immer kostenlos“, auch für Angehörige (teilhabeberatung.de).
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Dieser Ratgeber hilft beim Ordnen und Vorbereiten. Er ist keine medizinische
oder rechtliche Beratung. Stand: November 2026.